Ausnahmen für verbürgte Kredite

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Wer weder über eine gute Bonität noch über die Bonitätsprüfung ersetzende Sicherheiten verfügt, für den ist der Kredit ohne Bonität nur gegen die Bürgschaft einer Person mit einwandfreier Bonität möglich; in diesen Fällen wird die fehlende Bonität des Kreditnehmers durch die Bonität des Bürgen ersetzt. In der Praxis bedeutet das, dass sich der Bürge einer Bonitätsprüfung unterziehen muss, die der Prüfung eines Kreditnehmers in nichts nachsteht, was nur folgerichtig ist, denn im Ernstfall, also dem Fall des Not leidend werdenden Kredites muss der Bürge für die Rückzahlung des ausgeliehenen Betrages nebst anfallender Kosten aufkommen.

Zur Vermeidung langwieriger Nachweise der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers seitens der Bank wird für den zu verbürgenden Kredit in der Praxis eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Möglichkeit der Einrede der Vorausklage gefordert. Diese Bürgschaft versetzt den Bürgen bei Zahlungsverzug des Schuldners in dessen Rolle; die Bank kann vom Bürgen Zahlung verlangen, ohne dass sie zuvor gegen den Schuldner gerichtlich vorgegangen ist und sämtliche Möglichkeiten zur Kreditrückführung ausgeschöpft hat. Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit, einen Kredit durch eine Ausfallbürgschaft zu besichern, doch ist diese Kreditbesicherung durch eine Privatperson untypisch und wird eher von Kommunen und Kreditbesicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt.

Doch auch bei angebotener selbstschuldnerischer Bürgschaft eines bonitätsstarken Kunden geben manche Banken den Kredit ohne Bonität nur ungern, denn erfahrungsgemäß löst eine Bürgschaft erheblichen Ärger aus in dem Moment, in dem sie gezogen wird. Sofern der Bürge ein guter Kunde der Bank ist, die den Kredit ohne Bonität vergibt, kann durch die Inanspruchnahme der Bürgschaft die Geschäftsbeziehung zwischen Bürgen und Bank dauerhaft geschädigt werden. Die Bürgschaft eines am Kredit unbeteiligten Dritten ist deshalb anders als die Bürgschaft der Ehefrau des Kreditnehmers oder des geschäftsführenden Gesellschafters der Kredit aufnehmenden GmbH ein von Banken nicht gern gesehenes Instrument der Kreditbesicherung.