Ausnahmen für besicherte Kredite

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Ein Kredit ohne Bonität kann dann ausgereicht werden, wenn er werthaltig besichert ist; für Kredite ab Euro 750.000 sind die möglichen Sicherheiten und deren maximale Bewertung explizit durch das Kreditwesengesetz vorgegeben. Allerdings betreiben Kreditinstitute in der Regel keine Pfandleihe; ihr Geschäftsmodell ist nicht darauf ausgerichtet, die ausgeliehenen Kredite durch die Verwertung der Sicherheiten zurück zu führen, denn diese Methode wäre extrem arbeitsaufwendig und zudem geschäftsschädigend.

Auch wenn aufgrund diverser, manchmal tendenziöser Fernseh- und Presseberichte insbesondere im Zusammenhang mit der Zwangsveräußerung von Immobilien durch die Banken der Eindruck entstanden sein kann, dass diese Art der Kreditrückführung und vermuteter Bereicherung der Banken Methode hat, so ist doch richtig, dass die Verwertung von Kreditsicherheiten für die Kreditinstitute ein sehr personalintensives, damit kostspieliges und zudem extrem Image schädigendes Unterfangen ist.

Ärger für jede Bank ist auch dann vorprogrammiert, wenn die Besicherung des Kredites durch die Verpfändung von Depotwerten erfolgt; wird der Kredit nicht mehr bedient und damit Not leidend und in Folge dessen durch den Verkauf der Depotwerte zurück geführt, riskiert die Bank immer den Vorwurf, die Werte zu einem ungünstigen Zeitpunkt veräußert und damit Vermögen vernichtet zu haben. Der Kredit ohne Bonität ist deshalb in der Praxis meistens nur gegen liquide Sicherheiten erhältlich.